Grundsätzlich müssen Kinder zur Teilnahme am Schwimmunterricht sportgesund sein. Dies bedeutet, dass u.a. keine schweren Erkrankungen oder ansteckende Krankheiten vorliegen dürfen. Der Kunde bestätigt, mit der Kursanmeldung, dass das teilnehmende Kind gesundheitlich uneingeschränkt schwimmtauglich ist. Mit Bestätigung der AGB's wird von dem Kunden bestätigt, dass keine gesundheitlichen Bedenken an der Kursteilnahme bestehen.
Bei Zweifeln obliegt es dem Kunden, zuvor die Beurteilung durch einen Arzt einzuholen. Bei ansteckenden Krankheiten kann die Kursleitung den Erkrankten von der Teilnahme am jeweiligen Kurstermin ausschließen.
Der Anbieter nicht verpflichtet, bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers die Kursgebühr zurückzuerstatten. Für versäumte Stunden besteht kein Anspruch auf Nachholen.
Ist der Anbieter verhindert, die Kursstunde durchzuführen (z.B. technische Defekte, Krankheit oder andere zwingende, nicht vorhersehbare Ereignisse) kann der Teilnehmer keine Ersatzansprüche stellen. Die Kursstunde wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Auch steht es dem Anbieter frei, bei Notwendigkeit andere Kursleiter ohne Vorankündigung einzusetzen.
Für Verletzungen und Unfälle sowie Schäden des Veranstaltungsortes und an dessen Einrichtungsgegenständen vor Beginn und nach Ende der Kurse übernimmt der Anbieter keine Haftung. Dies gilt ebenfalls für den Verlust von Garderobe und mitgebrachten Gegenständen. Die Eltern, oder einer zum Bringen und Abholen berechtigten Begleitperson übernehmen die Haftung für ihre Kinder. Eltern und Begleitpersonen nutzen das Schwimmbad auf eigene Gefahr. Die Aufsichtspflicht der Schwimmlehrer bzw. Kursleiters erstreckt sich ausschließlich auf die Kurszeit. Der Anbieter haftet nicht für einfache, sondern nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Anbieters beruhen. Kursteilnehmer, die aufgrund einer physischen oder psychischen Beeinträchtigung nicht in der Lage sind, ohne sich oder andere Kursteilnehmer zu gefährden, an dem Kurs teilzunehmen, sind von der Kursteilnahme ausgeschlossen. Die Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen, wenn ein Teilnehmer an dem Kurs – trotz o.g. Ausschlussgrund teilnimmt und der Anbieter hiervon keine Kenntnis hat
Die Kursteilnehmer erklären sich bis auf Widerruf damit einverstanden, dass der Anbieter von ihm selbst erstellte Film- und Fotoaufnahmen zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit durch den Anbieter im Internet ohne personenbezogene Daten veröffentlicht werden können.
Das Betreten der Schwimmhalle ist nur in Anwesenheit der Kursleitung und zu Kurszeiten erlaubt. Die Hausordnung des Schwimmbades ist einzuhalten. Diese hängen in allen Veranstaltungsorten aus. Den Weisungen des Anbieters, die zum Schutz und Sicherung der körperlichen Gesundheit der Teilnehmer sowie Dritten notwendig sind, sind ausnahmslos Folge zu leisten. Bei erheblichem Fehlverhalten und grober Nichtbefolgung von Weisungen ist der Anbieter berechtigt, ein Kind vom Kurs ohne Kostenerstattung auszuschließen. Die Erziehungsberechtigten tragen dafür Sorge, dass die Kinder vor und nach dem Unterricht nicht ins Wasser gehen. Den Kindern wird zu Schulungszwecken Hilfestellung geleistet.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.